Burgen im mittelalterlichen Breisgau
Pressetext
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22.01.2021 - 50 Jahre Verein zur Erhaltung der Hochburg
50 Jahre Verein zur Erhaltung der Hochburg
Am 22. Januar 1971 ging die Gründungsversammlung zu der sich auf Einladung des Landrates, Herrn Dr. Lothar Mayer 39 Personen im Sitzungssaal des Landratsamtes getroffen hatten mit dem Wunsch auseinander, dass der neue Verein ein Instrument zur Pflege der Vergangenheit im Interesse der Zukunft werde.
Emmendingen Hochburg. Foto: Landesmedienzentrum 1961, Gerhard Walser, Alfred Peter
Emmendingen Hochburg. Foto: Axel Brinkmann 2010
Man wolle pflegen, was einmal groß und bedeutungsvoll war und das Antlitz unserer engen Heimat geprägt hat.Seither hat sich das Erscheinungsbild der Hochburg, wie die beiden Fotos zeigen, wesentlich verändert. Aus einer mit Schuttbergen und dichtem Bewuchs überzogenen Ruine ist eines der beliebtesten Nacherholungsziele im Raum Emmendingen geworden.
Was vor 50 Jahren mit großer Skepsis von weiten Teilen der Öffentlich angesehen worden war, hat sich als eine der erfolgreichsten Bürgerinitiativen in der Emmendinger Vereinswelt entwickelt. Ursprünglich mehr geduldet als wirklich gewünscht, hat sich das Verhältnis zu den zuständigen Fachbehörden zu einem guten partnerschaftlichen Miteinander entwickelt.Seit 2007 konnte der Verein unter der Obhut der Staatl. Schlösser-und Gärtenverwaltung die Ruine Hochburg als Pächter in seine Obhut nehmen konnte. Was 1971 Landrat Dr. Mayer ins Leben gerufen hat, führt heute ein routinierter Vereinsvorstand mit Geschäftsführung und Rechner unter dem Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, zusammen mit einer engagierten Arbeitsgruppe und vielen freiwilligen Helfern erfolgreich weiter.
Seit 1971 wurden rund 130.000 Arbeitsstunden geleistet (bei einem Ansatz von 35 € pro Stunde, wäre dies ein Gegenweret von rund 4.550.000 €).
Mit Sachleistungen, Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Staatszuschüssen belaufen sich die Investitionen des Vereins auf ca. 1,5 Mio. Euro.Daneben hat das Land Baden-Württemberg durch die Liegenschafts- und Hochbauverwaltung für Verkehrssicherungsmaßnahmen rund 1.545.000,- € erbracht.
In der Hoffnung weiterhin von der Bevölkerung unterstützt zu werden und auf die Mithilfe engagierter Menschen bauen zu können wird sich der Verein zur Erhaltung der Ruine Hochburg auch in Zukunft seiner sich 1971 gestellten Aufgabe stellen.Hachberg Rundbrief 1/2021: Rundbrief_1-2021_50_Jahre_Hochburgverein.pdf
Siehe auch: Emmendingen Hochburg
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Archäologische Ausgrabung am Kirchberg in Herbolzheim - Juli 2015
Archäologische Ausgrabung am Kirchberg in Herbolzheim
Mit einer 10 Meter hohen Ringmauer war die Kirche im Mittelalter einst befestigt.
Herbolzheim: Alte Mauer entdeckt
Fotoserie der Ausgrabung vom 16.07.2015

Fotos: Hans-Jürgen van Akkeren
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BREISGAU-BURGEN.de DREI PUNKT NULL
BREISGAU-BURGEN.de DREI PUNKT NULL
20 Jahre Online – Die dritte Online-Generation war fällig
Ich freue mich, Ihnen meine neu gestaltete Internetseite vorstellen zu können.
Unter der bekannten Adresse präsentiert sich die Homepage der „Burgen im mittelalterlichen Breisgau“ nach technischer, optischer und vor allem
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BZ: Mittelalterlicher Erzstollen in Denzlingen
BADISCHE-ZEITUNG.de
Di, 23. Juli 2019
Denzlingen hatte im Mittelalter einen Erzstollen – ertragreich war er wohl nicht
Der Stollen geht 40 Meter tief unter die Erde und diente im Mittelalter dem Eisenerzabbau. Warum er rund 400 Jahre später wohl reaktiviert wurde, ist indes unklar. Denn viel zu Schürfen gab es dort nicht.
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BZ: Raubgräber behindern Forschung


Freitag, 18. August 2017
Raubgräber behindern Forschung
Unbekannte durchsuchen archäologische Ausgrabungsstätte in Bötzingen und schaden damit auch der Wissenschaft.
"Wer sich gezielt auf eigene Faust, also ohne behördliche Genehmigung, auf die Suche nach Fundstücken im Boden begibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und wer Gegenstände einsteckt, ist ein Raubgräber und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro, in besonders schweren Fällen von bis zu 250 000 Euro rechnen, informiert die Behörde. In einem Flyer verweist sie außerdem daraufhin, dass behördliche Sondengänger auf freiem Feld nur in Ausnahmefällen unterwegs seien und sich dann stets ausweisen könnten. Schöpfen Bürger Verdacht, sollen sie in jedem Fall die Polizei oder die zuständige Forstbehörde verständigen."
Lesen Sie unter dem Link den vollständigen Text:
BADISCHE-ZEITUNG
Quelle: http://www.badische-zeitung.de/boetzingen/raubgraeber-behindern-forschung -
Lahrer Zeitung: Herbolzheim - Kirchenburg im späten Mittelalter
Aus der Presse: Donnerstag, den 21.01.2016 - Lahrer-Zeitung.de
Lahrer Zeitung, 21.01.2016 12:04 Uhr
HerbolzheimKirchenburg im späten Mittelalter
Ganzen Beitrag lesen auf LAHRER-ZEITUNG.DE
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Suedkurier: Heimatgeschichtsverein pflegt Berauer Wuhr
Südkiruer
Waldshut-Tiengen, den 12.09.2017Heimatgeschichtsverein pflegt Berauer Wuhr
Es ist ein Denkmal einer alten Technik: Der künstlich angelegte Wasserkanal bei Berau speiste unter anderem das Kloster, könnte aber sogar aus der Bronzezeit stammen. Der Verein "Historisches Berau" pflegt die Wuhre einmal im Jahr und hat ihn mit Infotafeln versehen.
Das Berauer Wuhr schmiegt sich mit nur 0,5 Prozent Gefälle über acht Kilometer direkt an den Hang. Bis heute ist der Aufwand erkennbar, mit dem ihre Baumeister es angelegt hatten. Der Verein Historisches Berau hat den Verlauf des Wuhrs mit Infotafeln und Pfosten gekennzeichnet, hier auf rund 700 Metern über dem Meeresspiegel zwischen dem Ortsteil Brenden und dem Mettmabecken. | Bild: Peter Rosa
Quelle, hier weiterlesen: https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/uehlingen-birkendorf/Heimatgeschichtsverein-pflegt-Berauer-Wuhr;art372622,9408362
SUEDKURIER.DE
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Unbekannte plündern Grabhügel in St. Goar "Vielleicht ein Superfund, der jetzt zerstört ist"
Unbekannte plündern Grabhügel in St. Goar "Vielleicht ein Superfund, der jetzt zerstört ist"
Quelle: SWR Aktuell, 26.10.2017
Nachforschungen nach bekannten oder unbekannten Bodendenkmalen
Wer nach Bodendenkmalen forschen möchte, im Besonderen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken, braucht dazu eine Genehmigung. Unbefugten Personen drohen hohe Geldbußen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz (z.B. Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg §21 Nachforschungen). Darin sind auch die Bußgelder für Grabräuber geregelt. Wer etwa ein Denkmal zerstört oder zerlegt muss mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro rechnen, in weniger drastischen Fällen liegt die Strafe bei bis zu 125.000 Euro.
Raubgräber behindern Forschung in Bötzingen am Kaiserstuhl
(H-JvA) Erst kürzlich berichteten wir hier über die Raubgrabungen in Bötzingen am Kaiserstuhl (BZ: Raubgräber behindern Forschung).
Raubgräber zerstören das archäologische Erbe und vernichten die Existenz ihrer Geschichte. Raubgräber sind in der Regel mit einem Metalldetektor im Gelände unterwegs und suchen ausschließlich nach metallischen Artefakten. Alte Münz- und Schmuckfunde sind hier die begehrtesten Objekte, die sie dann entweder zu Hause in einer Vitrine zur Schau stellen oder in Internetbörsen verkaufen.Archäologen entgehen durch Raubgrabungen wichtige Informationen und sind unwiederbringlich aus ihrem archäologisch-historischen Kontexten verloren. Den Geschichtsbüchern fehlen als Folge interessante Aufsätze.
Wer mit einem Metalldetektor im Gelände unterwegs sein möchte, benötigt hierzu eine schriftliche Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege. Diese schriftliche Genehmigung können nur Personen erhalten, die durch das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) zum ehrenamtlich Beauftragten bestellt wurden und sich in einer Schulung für die Metallsondenprospektion qualifizieren lassen(siehe: Metallsondenprospektion im Dienst der archäologischen Denkmalpflege).
Zuwiderhandlungen können in Baden-Württemberg gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 DSchG gegebenenfalls sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch unter Umständen als Straftat gemäß § 246 StGB verfolgt werden. Funde (§ 27 Abs. 3 DSchG) und Tatwerkzeuge (§ 74 StGB) können gegebenenfalls eingezogen und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250.000 Euro verhängt werden (§ 27 Abs. 2 DSchG).
Die Landesdenkmalpflege ist auf ihre Mithilfe angewiesen
(LAD BW) Bitte helfen Sie mit, das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren oder noch in der Erde verborgenen archäologischen Denkmalen zu verhindern. Sollten Sie Raubgräber oder Sondengänger in Ortsrandlagen, auf freiem Feld oder im Wald beobachten, verständigen Sie bitte grundsätzlich die Polizei- oder Forstbehörden (in Wäldern ist es grundsätzlich verboten!). Ausnahmsweise können auch Personen im amtlichen Auftrag unterwegs sein, wie beispielsweise Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder von der Landesdenkmalpflege beauftragte Privatpersonen. Diese können sich jedoch in aller Regel ausweisen, beziehungsweise sind gemäß ihrem Auftrag verpflichtet, das entsprechende Beauftragungsschreiben mitzuführen. Sie tragen so zum Schutz des kulturellen Erbes bei.


