Literatur

  • Literatur: Die Freiburger Stadtrechte des hohen Mittelalters (1120–1293) – Edition, Übersetzung, Einordnung

    Die Freiburger Stadtrechte des hohen Mittelalters (1120–1293) – Edition, Übersetzung, Einordnung

    Die Freiburger Stadtrechte des hohen Mittelalters 1120–1293

    Bereits 1907 wurde beschlossen, die Freiburger Stadtrechte herauszugeben. Wechselnde Bearbeiter und zwei Weltkriege verhinderten dieses Ansinnen bis heute. 1991 wurde durch Marita Blattmann ein erster Versuch unternommen, die Freiburger Stadtrechte zur Zeit der Herzöge von Zähringen zu rekonstruieren. Neue Ansätze und Methoden in der Forschung machten es jedoch zwingend notwendig, diese normativen Texte, die eine Vorbildfunktion für andere Stadtrechte im deutschen Südwesten hatten, erneut wissenschaftlich auszuwerten und zu bewerten.
    Für keine andere deutsche Gründungsstadt des hohen Mittelalters lässt sich die frühe Rechtsentwicklung so detailliert nachvollziehen wie für Freiburg im Breisgau. Umso misslicher ist es, dass die Freiburger Stadtrechtstexte bislang nicht in einer einheitlichen kritischen Edition zugänglich waren. Das vorliegende Werk schließt diese Lücke. Ediert werden darin erstmals sämtliche Freiburger Stadtrechtstexte und stadtrechtsnahen Urkunden von der Marktgründung 1120 bis zum deutschen Stadtrecht von 1293, das bis zur Rechtsreform des Ulrich Zasius von 1520 in Geltung blieb. Aufgenommen wurden neben den ab 1218 erhaltenen Urkunden auch die verlorenen, aber rekonstruierbaren Stadtrechtstexte der vorangehenden Zähringerzeit, die zu den ältesten Stadtrechtstexten im deutschsprachigen Raum überhaupt gehören.
    Eingeleitet wird der Band von einem Überblick über die Geschichte Freiburgs im 12. und 13. Jahrhundert und einem Beitrag, der die Spezifika der Freiburger Texte erläutert und sie in die Stadtrechtsentwicklung ihrer Zeit einordnet. Neuhochdeutsche Übersetzungen der lateinischen und mittelhochdeutschen Originale sollen die Edition auch einem breiteren Lesepublikum zugänglich machen.

    Das Buch ist ab dem 16. November 2020 im Handel und kann im Stadtarchiv für 30 Euro zzgl. 4 Euro Versandkosten bestellt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

    Marita Blattmann, Jürgen Dendorfer, Mathias Kälble, Heinz Krieg (Hrsg.): Die Freiburger Stadtrechte des hohen Mittelalters (1120–1293) – Edition, Übersetzung, Einordnung (Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 43), Freiburg 2020.


  • Neuerscheinung 2014 „Die Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“ Band 1

    Buchpräsentation „Die Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“ Band 1

    Nach mehreren Jahren Bearbeitungszeit präsentierte die Stadt Neuenburg am Rhein am 27. November im Sitzungssaal des Rathauses, den ersten Band des Neuenburger Urkundenbuchs.

    Die_Urkunden_der_Stadt_Neuenburg_am_Rhein  Inhaltsverzeichnis

     


    Das Buch stellt auf über 500 Druckseiten die ersten knapp 400 Schrifterzeugnisse der Geschichte der Stadt aus der Zeit von 1185 bis zum Jahr 1350 zusammen. Die beiden Bearbeiter, Herr Prof. Dr. Jörg W. Busch und Herr Dr. Jürgen Treffeisen, haben diese Urkunden in mühevoller Arbeit aus verschiedenen Archiven zusammengetragen und in modernes, uns heute verständliches Deutsch übertragen. Den Urkunden vorangestellt wurde ein über 100 Seiten umfassender Beitrag zur Geschichte der Stadt Neuenburg am Rhein und den Herzögen von Zähringen, den Gründern der Stadt. Warum wurde die Stadt damals genau hier errichtet? Und in welchen historischen Kontext ist die Stadtgründung einzuordnen? Ein detailreicher Orts-, Personen- und Sachindex ermöglicht das vielfältige Nachschlagen und das gezielte Suchen nach unterschiedlichsten Aspekten der Stadtgeschichte.

    Herr Dr. Jürgen Treffeisen, der stellvertretende Leiter des Generallandesarchives Karlsruhe, wird zunächst die einzelnen Schritte der Erarbeitung eines Urkundenbuches erläutern. Im Anschluss daran nimmt Herr Prof. Dr. Jörg W. Busch, Professor an der Universität Frankfurt am Main, die Anwesenden mit auf einen virtuellen Gang durch das mittelalterliche Neuenburg. Hierbei wird gezeigt, welche Gebäude und Lokalitäten damals in der Stadt vorhanden waren und welche Funktionen sie jeweils hatten. Alle diese Fakten sind nur aufgrund der überlieferten Urkunden bekannt. Eine Originalurkunde aus dem Jahr 1282 wir an dem Abend ausgestellt sein.

    Die beiden Herausgeber haben bereits schon alle Urkunden bis zum Jahr 1413, bis zum Vorabend des Konstanzer Konzils, bearbeitet, so dass die Veröffentlichung des zweiten Bands nicht allzu lange dauern wird.

     

    Erhältlich bei der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein


    Weitere Informationen bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein, Telefon: 07631/791-135,
    Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


     

  • Neuerscheinung 2017 „Die Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“ Band 2

    Buchpräsentation „Die Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“ Band 2

     

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    Bild: Die Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein Band 1


    Nach mehreren Jahren Bearbeitungszeit präsentierte die Stadt Neuenburg am Rhein am 27. November 2014 im Sitzungssaal des Rathauses, den ersten Band des Neuenburger Urkundenbuchs (siehe Band 1).

    Die Stadt Neuenburg am Rhein präsentiert den zweiten Band des Neuenburger Urkundenbuches am Donnerstag, den 9. November 2017 im Sitzungssaal des Rathauses.

    Das Buch stellt weitere Schrifterzeugnisse der Geschichte der Stadt aus der Zeit von 1351 - 1413 zusammen. Die beiden Bearbeiter, Herr Prof. Dr. Jörg W. Busch und Herr Dr. Jürgen Treffeisen, haben diese Urkunden aus verschiedenen Archiven zusammengetragen und in ein modernes, uns heute verständliches Deutsch übertragen.


     

  • Schießscharten Datenbank - Ein muss für jeden Burgenforscher

    Wissenschaftliche Forschung über den militärischen Nutzen von frühen Schießscharten bis ins Hochmittelalter

    Schießscharten Datenbank - Ein muss für jeden Burgenforscher

    Nicht jede Öffnung in einer mittelalterlichen Mauer ist als Schießscharte anzusehen.

  • Tennenbacher Güterbuch digital (1317-1341) - GLA KA 66 Nr. 8553

    Tennenbacher Güterbuch

    Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 66 Nr. 8553

    Laufzeit: 1317-1341

    Das zwischen 1158 und 1161 von den Zähringern gegründete Zisterzienserkloster Tennenbach wurde von Mönchen aus der hochburgundischen Abtei Frienisberg besiedelt; seine Paternität oblag aber seit um 1170/80 dem Abt von Salem. Die Schirmvogtei über Tennenbach hatten zunächst die Herzöge von Zähringen, dann die Markgrafen von Hachberg und schließlich seit 1460 die Habsburger als Landesherren Vorderösterreichs. Ausgehend von einem eher bescheidenen Stiftungsgut gelang es dem Konvent im Lauf zweier Jahrhunderte, sich durch zahlreiche Schenkungen, durch käuflichen Zuerwerb und durch Landesausbau im Schwarzwald zu einem der bedeutendsten Grundbesitzer der Region zu entwickeln; um die Mitte des 14. Jahrhunderts reichten die Klostergüter vom Rhein im Westen bis auf die Baar im Osten sowie von Lahr im Norden bis nach Bellingen im Süden.

    Das zwischen 1317 und 1341 entstandene große Tennenbacher Güterbuch dokumentiert den Besitz des Klosters zu einer Zeit, als die Mönche die klassische zisterziensische Eigenwirtschaft bereits aufgegeben und die Klostergüter zur Leihe an zinspflichtige Bauern ausgetan hatten. Konzipiert und großenteils auch ausgeführt wurde das Urbar von dem Klostercellerar Johann Zenlin (gestorben 1353) und dem Klosterbruder Johann Meiger (Meier). Die Fertigstellung des buchstäblich grundlegenden Werks brauchte nahezu ein Vierteljahrhundert. 1336 wurde Johann Zenlin von seinen dankbaren Mitbrüdern zum Abt gewählt.

    Das Tennenbacher Güterbuch ist eine historische Quelle von unschätzbarem Wert. Es verzeichnet nicht allein akribisch alle Güter und Gerechtsame des Klosters Tennenbach in mehr als 230 Orten des ganzen Breisgaus - Ort für Ort -, sondern bietet darüber hinaus allerlei Informationen chronikalischer Art, mitunter sogar theologische und philosophische Notizen und Betrachtungen. Von besonderer Bedeutung ist eine Abschrift des Freiburger Stadtrechts, die den entsprechenden Ortsartikel einleitet; es handelt sich dabei um die allerälteste Überlieferung des Freiburger Stadtrechts überhaupt.

    Auf der ersten Seite sind in einer vielreproduzierten Initiale die Menschen dargestellt, denen das Güterbuch zu verdanken ist: Abt Johann Zenlin und sein Helfer Johann Meiger, letzterer eben im Begriff aufzuschreiben, was ein Bauer über Abgaben und Dienste berichtet, die er dem Kloster zu leisten hat. Und darüber geben nach Art einer Invocatio Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist dem Werk ihren Segen.

    Literatur: Max Weber, Günther Haselier und Alfons Schäfer (Bearbb.), Das Tennenbacher Güterbuch (1317-1341) (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 19), Stuttgart 1969.
    Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Blatt VIII,4: Der Besitz der südwestdeutschen Zisterzienserabteien um 1340/50, Stuttgart 1975.

    Digitalisierte Quelle: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_explorer/index.php?bestand=10800


     

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