Welche Gewichtigkeit hat das Auftreten des Burkhard von Üsenberg in der Tennenbacher Gründungsurkunde?
Von Hans-Jürgen van Akkeren 12/2012. Burkhard von Üsenberg ist zwischen 1161-1203 (1.) in verschiedenen Urkunden in Erscheinung getreten. Im Jahre 1161 finden wir ihn zum ersten Mal als Zeuge in der Gründungsnotiz des Kosters Tennenbach. In der Forschungsarbeit "Das Zisterzienserkloster Tennenbach im mittelalterlichen Breisgau" von Philipp F. Rupf finden wir einen Hinweis (2. S.39), dass Burkhard von Üsenberg die Bezeichnung comes (comes bezieht sich hier auf den Titel Graf) wohl fälschlicherweise nur einmal erhalten hat, und zwar in einer Urkunde des Jahres 1184 (3.). Denn Burkhart von Üsenberg war in der Tat kein Graf gewesen. In dieser genannten Urkunde sind nach den kirchlichen Zeugen, die weltlichen aufgeführt. Als weltlicher zu Erst der Zeuge Berchtoldus dux Burgundie (von Zähringen) und danach sein erschienenes Gefolge. Jeder der erwähnten Gefolgsleute des Herzogs Bertold wurden in der Übersetzung als comesbezeichnet. Aber keiner der fünf Erwähnten von ihnen war je ein Graf gewesen. Dafür gibt es eine einfache Erklärung.
In mittelalterlichen Urkunden wird in der Regel die Bezeichnung comes mit dem Titel eines Grafen angesehen, was die Bedeutung des lateinischen Wortes eigentlich ist. Aber in lateinischen Wörterbüchern finden wir für diese Bezeichnung comes auch die Bedeutungen Begleiter oder Gefolgsmann(4.1 und 4.2.). Also ein begleitender Gefolgsmann eines Herzogs oder auch eines Königs in Verwaltungsangelegenheiten. Der Titel comes bedeutete in dieser Urkundenübersetzung von 1184 (J. D. Schöpflin ALSATIA DIPLOMATICA 1772) somit nicht unbedingt, dass der Erwähnte ein Graf war. In diesem Fall von 1184 waren Ludewicus comes de Phirreto, Hermannus comes de Froburg, Wernherus comes de Honberg, Ruodolfus comes de Tierstein und Burcardus comes de Usenburg als begleitende Gefolgsmänner in Anwesenheit ihres Herzogs in Erscheinung getreten. Grafen waren sie trotz alledem nicht.
Warum steht dann in dieser Urkunde das Wort comes bei Personen, die nachweislich nie Grafen waren? Entweder handelt es sich um einen Fehler des Urkundenschreibers oder um einen Fehler des Übersetzers. Es ist anzunehmen, dass es sich in diesem Fall um eine bewusste Einfügung des Übersetzers handelt. Schöpflin hat das Wort comes möglicherweise eingefügt, um mit dem in dieser Zeit falschen Wort comes die Gefolgschaft der fünf Genannten zu Bertold von Zähringen deutlich darzustellen. Richtigerweise hätte er Wörter, wie z. B. comites, misteriale oder stipatio verwenden müssen.
Auszug aus der Urkunde: Rechtmäßige Zeugen sind: Conrad, Abt von Marbach, Conrad, Abt vom Steinenkloster Maria Magdalena, Bernhard, Probst von Marbach, Heinrich, Abt von St. Gregor, Johannes, Prior von St. Alban, Cuno, Prior, von Altkirch, Gotfried, Prior von Büssisheim, Heinrich, der Stellvertreter des Abtes von Basel, Conrad, Stellvertreter, Dieter, Diakon, Bruno, Wächter, Hartmannder Kellerer, Bertold, Fürst von Burgund (Zähringen), sein Gefolgsmann Ludwig von Phiretto, sein Gefolgsmann Hermann von Froburg, sein Gefolgsmann Werner von Honberg und Vogt von Basel, sein Gefolgsmann Rudolf von Tierstein, sein Gefolgsmann Burkhard von Üsenberg, Hugo von Reno, Albert der Mundschenk, Hugo Vicedominus, Bertold Advocar und viele weitere Kleriker und Laien. Im Jahre 1171 verfasste Friedrich I. Barbarossa in Nijmwegen eine Urkunde (5.), in der Burkhard von Üsenberg als Zeuge aufgetreten ist. Ebenso finden wir ihn wieder in einer weiteren Urkunde Barbarossas als Zeuge, in Konstanz am 25. Juni 1183 (6.). In beiden Urkunden geht es um die Belange der Herzöge von Zähringen.
Betrachten wir die Inhalte der beiden Urkunden von 1171 und 1183 (5. & 6.), dann könnte man auch hier davon ausgehen, dass der Üsenberger im Gefolge des Zähringer Herzogs stand und als sein Vertreter erschienen ist. In beiden Ausfertigungen der Tennenbacher Gründungsnotiz wurde Herzog Bertold IV. von Zähringen als Vermittler des Güterkaufs der Mönche aus Friensberg bezeichnet (2. S.15). Der Herzog ist vermutlich selbst nicht bei der Gründung des Klosters anwesend gewesen. Sein Vater Herzog Konrad hatte Jahre zuvor im Beisein seiner beiden Söhne Bertold und Albrecht die ersten Vereinbarungen mit dem Kloster Friensberg für einen Umzug in den Breisgau getroffen (2. S.15). Dann könnte auf Grund dieser vorher getroffenen Vereinbarung Bertold als Vermittler in der Gründungsnotiz genannt worden sein. Wer die Gründungsurkunde besiegelte, steht nach Philipp F. Rupf nicht ganz fest. Im Jahre 1836 waren auf dem Siegelrest nach Dümgés Aussagen unter dem Mikroskop keine Einzelheiten mehr zu erkennen. Nach Zinsmeier wurde die Urkunde vom Markgrafen von Baden auf der Hochburg ausgestellt, der diese auch besiegelte und nicht wie Johann Daniel Schöpflin annahm, Herzog Bertold IV.(2. S.18). Ein weiteres Indiz dafür, dass es sich nicht um das Siegel des Herzog Bertold IV. handeln muss, ist die Anwesenheit des Zeugen Burkard von Üsenberg in der erwähnten Gründungsurkunde. Wie wir ja bereits wissen, ist Burkard von Üsenberg, in anderen Urkunden in Vertretung für Herzog Bertold als Zeuge aufgetreten. Somit zeigt sich ein völlig neues Bild des Burcardus de Vsenberg, der ein eifriger Gefolgsmann des Herzog Bertold von Zähringen gewesen sein muss, zumindest mehr, als man bisher glaubte.
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