Burgen im mittelalterlichen Breisgau
3D-Modelle von Burgen, Schlössern und Klöstern in BW (LAD)
- Denkmalpflege Baden-Württemberg
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3D Modelle von Burgen, Schlössern und Klöstern in Baden-Württemberg
Ein "Nebenprodukt" der archäologischen Prospektionsflüge des Landesamts für Denkmalpflege BW
Die Luftbildarchäologie oder auch archäologische Flugprospektion ist eine Forschungsmethode der Archäologie, bei der archäologische Überreste aus größerer Höhe fotografiert werden. Die Luftbildarchäologie wird zur flächendeckenden Erkundung von Bodendenkmalen eingesetzt. Bekannte Denkmäler werden mit Hilfe der Luftbildarchäologie auf Anzeichen von Veränderungen oder Gefährdung hin untersucht. Ausgrabungen werden mit Luftbildern vorbereitet und dokumentiert. Bislang unbekannte Denkmäler können anhand spezieller Merkmale lokalisiert werden. Selbst komplett verschüttete vorzeitliche Anlagen können aufgrund ihres Einflusses der darüber gewachsenen Vegetation erkundet werden.
Als "Nebenprodukt" der archäologischen Prospektionsflüge des Landesamts für Denkmalpflege Baden-Württemberg werden inzwischen aus Luftbildserien 3D-Oberflächenmodelle generiert. Eine Auswahl von Burgen, Schlössern und Klöstern aus Baden-Württemberg ist nun online zugänglich unter:
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Ab 2. Mai 2018: Ausstellung zur mittelalterlichen Vorstadt Freiburg-Neuburg um 1350
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Ausstellung zur mittelalterlichen Vorstadt Freiburg-Neuburg um 1350
Archäologen des LAD entdecken die Closnergasse, Wissenschaftler der Uni Freiburg die handschriftlichen Quellen
Während der Ausgrabungen entlang der Deutschordenstraße im Jahre 2016 entdeckte das Landesamt für Denkmalpflege eine alte mittelalterliche Straße, die als Closnergasse lokalisiert werden konnte. Zusammen mit punktuellen früheren Beobachtungen konnte ein Teil des ehemaligen Stadtplans der Neuburg rekonstruiert werden.
Ausstellung ab 2. Mai 2018 in der Universitätsbibliothek Freiburg
Zugang während den Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek öffentlich zugänglich
Im Rahmen einer universitären Übung unter der Leitung von Dr. Balázs Nemes zu Handschriften aus dem Kloster Adelhausen, findet ab dem 2. Mai eine kleine Poster Ausstellung in der Universitätsbibliothek Freiburg zu deren Öffnungszeiten statt, in der die Handschriften und ihre Kontexte präsentiert werden. Während der Recherchen ist es der Universität Freiburg gelungen, die Besitzerin einer der Handschriften in der Freiburger Closnergasse um 1390 zu verorten.
Bezüglich 1390 diente der Uni Freiburg als Quelle ein Weinungeldbuch der Stadt Freiburg, das die Jahre 1390 und 1391 umfasste und nach Zünften (und anderen Kriterien) geordnet, die zahlungspflichtigen Personen der Stadt auflistet.
(Signatur Weingeldbuch 1390/91: Stadtarchiv Freiburg E1 A III h Nr. 1)
Als weitere ähnliche Quelle in der die gesuchte Person jedoch nicht auftauchte, die jedoch ähnlicher Art ist, könnte ein Gewerftbuch von 1385 ganz interessant sein. (Signatur Gewerftbuch 1385: Stadtarchiv Freiburg E1 A II a 1 Nr. 1)
Die archäologisch-historische 3D-Rekonstruktion von Hans-Jürgen van Akkeren wird in der Ausstellung der Universitätsbibliothek Freiburg gezeigt.
Rekonstruktion: Hans-Jürgen van Akkeren 2016
Im Hintergrund ist das Freiburger Münster und links oben im Bild die ehemalige Burg der Zähringer auf dem Schlossberg erkennbar.
Weitere Links:
- http://www.breisgau-burgen.de/de/index.php/home/pressemitteilungen/presse-2016/291-ausgrabungen-in-freiburg-neuburg-mittelalterlicher-stadtplan-kann-aktualisiert-werden
- http://www.breisgau-burgen.de/de/index.php/breisgau-burgen/burgen-a-h/burgen-f/freiburg-schlossberg
- http://www.atelier-van-akkeren.de/index.php/kunst/3d-rekonstruktionen-und-animationen/rekonstruktion-der-mittelalterlichen-vorstadt-freiburg-neuburg.html
7. Dez. 2017 Buchvorstellung: Auf Jahr und Tag - Leben im mittelalterlichen Freiburg
Donnerstag, den 7. Dezember 2017, 18.00 Uhr, Peterhofkeller, Niemensstr. 10, 79098 Freiburg
Buchvorstellung "Auf Jahr und Tag - Leben im mittelalterlichen Freiburg"
(Schlaglichter regionaler Geschichte 3)
mit Dr. Sven von Ungern-Sternberg, den Herausgebern Dr. Heinz Krieg, Dr. R. Johanna Regnath, Dr. Hans-Peter Widmann und Stephanie Zumbrink M.A. sowie dem Geschäftsführer des Rombach Verlags Dr. Torang Sinaga.
Im Anschluss findet ein Stehempfang statt.
In feierlichem Rahmen wird mit passender musikalischer Begleitung - Uwe Schlotterbeck (Blockflöte) und Christian Zimmermann (Laute)
- Band 3 „Leben im mittelalterlichen Freiburg“ der beliebten Vortragsreihe „Auf Jahr und Tag“ präsentiert. Anhand von einzelnen Personen wird in diesem Buch in gut lesbarer und leicht verständlicher Form das Leben im mittelalterlichen Freiburg in den Fokus genommen. Beispielhaft stehen dabei Herzog Bertold V. von Zähringen, der Münsterbaumeister Johannes von Gmünd, der Maler Hans Baldung Grien, Universitätsrektor Johannes Kerer, der Humanist Ulrich Zasius und andere für ihre soziale Gruppe, ihren Beruf oder für Institutionen, deren Alltag beziehungsweise Aufgaben und Umfeld dargestellt werden, wobei auch das Leben in den Klöstern und in Einrichtungen des Gesundheits- und Fürsorgewesens sowie der Widerstand gegen die Obrigkeit beleuchtet werden.
Bei einer Bestellung des Bandes bis einschließlich 7.12.2017 unter 0761-150 675-70 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostet es 24 Euro und wird versandkostenfrei und mit Rechnung zugesandt.
Danach ist es im Alemannischen Institut oder im Buchhandel für 26 Euro erhältlich.
Bitte bestellen Sie bei uns - Sie unterstützen damit die Organisation der nächsten Vortragsreihe im Winter 2018.
Inhaltsverzeichnis: InhaltAufJahruTagLeben_im_mittelalterlichen_Freiburg.pdf
Buchvorstellung:
Wo: Peterhofkeller, Niemensstr. 10, 79098 Freiburg
Wann: Donnerstag, den 7. Dezember 2017, 18.00 Uhr
Breisgau-Geschichtsverein "Schau-ins-Land"
Geschäftsstelle:
Stadtarchiv Freiburg i.Br.
Grünwälderstr. 15
79098 Freiburg
0761/201-2701
www.breisgau-geschichtsverein.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unbekannte plündern Grabhügel in St. Goar "Vielleicht ein Superfund, der jetzt zerstört ist"
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Unbekannte plündern Grabhügel in St. Goar "Vielleicht ein Superfund, der jetzt zerstört ist"
Quelle: SWR Aktuell, 26.10.2017
Nachforschungen nach bekannten oder unbekannten Bodendenkmalen
Wer nach Bodendenkmalen forschen möchte, im Besonderen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken, braucht dazu eine Genehmigung. Unbefugten Personen drohen hohe Geldbußen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz (z.B. Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg §21 Nachforschungen). Darin sind auch die Bußgelder für Grabräuber geregelt. Wer etwa ein Denkmal zerstört oder zerlegt muss mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro rechnen, in weniger drastischen Fällen liegt die Strafe bei bis zu 125.000 Euro.
Raubgräber behindern Forschung in Bötzingen am Kaiserstuhl
(H-JvA) Erst kürzlich berichteten wir hier über die Raubgrabungen in Bötzingen am Kaiserstuhl (BZ: Raubgräber behindern Forschung).
Raubgräber zerstören das archäologische Erbe und vernichten die Existenz ihrer Geschichte. Raubgräber sind in der Regel mit einem Metalldetektor im Gelände unterwegs und suchen ausschließlich nach metallischen Artefakten. Alte Münz- und Schmuckfunde sind hier die begehrtesten Objekte, die sie dann entweder zu Hause in einer Vitrine zur Schau stellen oder in Internetbörsen verkaufen.
Archäologen entgehen durch Raubgrabungen wichtige Informationen und sind unwiederbringlich aus ihrem archäologisch-historischen Kontexten verloren. Den Geschichtsbüchern fehlen als Folge interessante Aufsätze.
Wer mit einem Metalldetektor im Gelände unterwegs sein möchte, benötigt hierzu eine schriftliche Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege. Diese schriftliche Genehmigung können nur Personen erhalten, die durch das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) zum ehrenamtlich Beauftragten bestellt wurden und sich in einer Schulung für die Metallsondenprospektion qualifizieren lassen (siehe: Metallsondenprospektion im Dienst der archäologischen Denkmalpflege).
Zuwiderhandlungen können in Baden-Württemberg gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 DSchG gegebenenfalls sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch unter Umständen als Straftat gemäß § 246 StGB verfolgt werden. Funde (§ 27 Abs. 3 DSchG) und Tatwerkzeuge (§ 74 StGB) können gegebenenfalls eingezogen und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250.000 Euro verhängt werden (§ 27 Abs. 2 DSchG).
Die Landesdenkmalpflege ist auf ihre Mithilfe angewiesen
(LAD BW) Bitte helfen Sie mit, das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren oder noch in der Erde verborgenen archäologischen Denkmalen zu verhindern. Sollten Sie Raubgräber oder Sondengänger in Ortsrandlagen, auf freiem Feld oder im Wald beobachten, verständigen Sie bitte grundsätzlich die Polizei- oder Forstbehörden (in Wäldern ist es grundsätzlich verboten!). Ausnahmsweise können auch Personen im amtlichen Auftrag unterwegs sein, wie beispielsweise Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder von der Landesdenkmalpflege beauftragte Privatpersonen. Diese können sich jedoch in aller Regel ausweisen, beziehungsweise sind gemäß ihrem Auftrag verpflichtet, das entsprechende Beauftragungsschreiben mitzuführen. Sie tragen so zum Schutz des kulturellen Erbes bei.